Scopri le regole per portare a spasso il cane

Informieren Sie sich über die Regeln für das Gehen mit dem Hund

Adelchi Rainone

Gesetzlich mit dem Hund spazieren gehen: Die Regeln, die eingehalten werden müssen

Welche Anhaltspunkte gibt es, um mit dem Hund Gassi zu gehen, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen? Finden wir es weiter unten heraus.

Unter den Dächern der Italiener leben über 60 Millionen Haustiere, darunter viele Hunde. Aber welche Regeln müssen beachtet werden, wenn wir uns entscheiden, mit dem Hund spazieren zu gehen?

In diesem Artikel erfahren Sie, was gesetzlich erlaubt und was verboten ist, wenn wir das Haus verlassen, um mit unserem vierbeinigen Freund spazieren zu gehen. Wenn Sie sich für die Mitnahme Ihres Hundes im Auto interessieren, verweisen wir Sie auf diesen Artikel.

Die Angelegenheit wird durch die Verordnung vom 13. Juli 2016 geregelt, die am 7. September in der Gazzetta veröffentlicht wurde und einige grundlegende Punkte präzisiert, über die im Folgenden berichtet wird.

Ist das Führen des Hundes an der Leine Pflicht?

Laut Gesetz ja: Jedes Mal, wenn Sie mit Ihrem Hund das Haus verlassen, müssen Sie daher eine Leine haben, aber nicht nur das.

Generell gilt, dass die Länge der Leine eineinhalb Meter nicht überschreiten darf und das gilt auch für ausziehbare Leinen.

Wenn Sie im Besitz einer solchen sind, muss die Leine auf 1,50 m blockiert werden, um einen Verstoß gegen die Vorschriften zu vermeiden. Die einzige Ausnahme von der Regel gibt es in Parks, die von der Gemeinde als Hundeparks ausgewiesen wurden. In diesen kann sich der Hund frei bewegen, ohne dass die Länge der Leine eingeschränkt oder sogar locker ist.

Ist ein Maulkorb für Hunde Pflicht?

In der Verordnung ist festgelegt, dass eine Pflicht besteht, immer einen Maulkorb bei sich zu haben, es ist jedoch nicht erforderlich, dass der Hund ihn jedes Mal trägt, wenn er das Haus verlässt.

Tatsächlich ist dem Text zufolge ein Maulkorb, ob starr oder weich, nur in Situationen erforderlich, in denen die Sicherheit anderer Menschen oder Tiere gefährdet ist.

Es ist jedoch Pflicht, Ihrem Hund einen Maulkorb zu tragen, wenn die Behörden dies verlangen.

Ist die Reinigung bei Verschmutzung des Hundes Pflicht?

Selbstverständlich ist, wie bereits bekannt, gesetzlich vorgeschrieben, dass dem Besitzer des Hundes bzw. der Person, der der Hund zum Ausgehen anvertraut wird, die entsprechenden Werkzeuge zur Reinigung der Straße zur Verfügung gestellt werden müssen, wenn der Hund diese bei der Ausübung seiner Tätigkeit verschmutzt Funktionen.

Zu den Sanktionen für diejenigen, die der Verpflichtung nicht nachkommen, gehören auch Bußgelder, teilweise bis zu 300 Euro, auch wenn es bislang offenbar nur sehr wenige Bußgelder gibt.

Was die Pflicht betrifft, immer eine Flasche Wasser dabei zu haben, um die Pinkelstelle des Hundes zu reinigen, gibt das Gesetz keine Auskunft darüber, ob dies verpflichtend ist oder nicht.

Unter den Fällen in der Vergangenheit ist ein Bußgeld von 167 Euro zu nennen, das verhängt wurde, weil der Besitzer seine Hunde in einem Restaurant in der Provinz Verona auf einen Mülleimer urinieren ließ.

Das Gesetz enthält hierzu jedoch keine genauen Vorgaben. Es gibt diejenigen, die das Verschmutzen der Wand durch den Hund als ein Verunreinigungsverbrechen betrachten, das daher mit der Anwendung der in diesem Bereich geltenden Gesetzgebung bestraft werden sollte, während das Kassationsgericht sich mit einem Fall befasst, in dem der oben beschriebene Umstand vorliegt Das, was geschehen war, bewies nicht, dass es vollkommen so war. Ich stimme zu.

Tatsächlich hieß es, dass das Tier, egal wie gebildet es sei, nicht vorhersehbar sei, an welchem ​​Ort es seine Bedürfnisse verwirkliche. Wenn der Besitzer die von seinem Haustier verschmierte Wand mit einer Flasche Wasser reinigt, kann dies daher nicht als Straftat angesehen werden.

Dennoch erwähnt das Gesetz die Pflichten des Eigentümers nicht ausdrücklich.

Darf man mit dem Hund Fahrrad fahren?

Das Gesetz ist in diesem Punkt eindeutig: Es ist absolut verboten, mit dem Hund auf dem Fahrrad spazieren zu gehen. Dies wird durch Artikel 182 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung festgelegt, in dem es heißt: „Radfahrern ist es verboten, Tiere zu treiben oder sich von einem anderen Fahrzeug abschleppen zu lassen.“ Das Bußgeld für diejenigen, die gegen diese Regel verstoßen, kann zwischen 22 und 88 Euro liegen.